Mondioring

Auszug aus der Prüfungsordnung
 
 
 
Das MONDIORING-Programm wurde von mehreren Delegierten aus Europa und Amerika ausgearbeitet, in der Hoffnung, die bestehenden, nationalen Prüfungsordnungen miteinander zu verbinden und so eine Bereicherung für alle Hundesportler darzustellen, egal ob Anfänger oder Routinierte. Seine Zielsetzung ist,

- für die Zuschauer eine Unterhaltung,
- den Teilnehmer ein Spiel mit progressiven Schwierigkeiten,
- den passionierte Kynologen ein sportlicher Wettkampf

Um das Programm MONDIORING ausüben zu können, benötigt man ein geschlossenes Terrain mit diversem Material ausgestattet, ein oder zwei Helfer mit komplettem Schutzanzug als Partner für die Hunde, HF sowie Richter, deren Aufgabe es ist, die Konkurrenten gemäss Prüfungsordnung zu bewerten. Dieses Reglement beschreibt die einzelnen Übungen, die entsprechende Punktzahl pro Übung und die Abzüge bei Fehlern. Um für alle verständlich zu sein, sollte die MONDIORING-Prüfungsordnung

- in ihrer Beschreibung leichtverständlich,
- einfach zu praktizieren,
- klar in der Beurteilung sein.

Trotz eventueller außergewöhnlicher Umstände oder einer unzureichenden Beschreibung der PO, sollten die Richter niemals den Gedanken vergessen, der die Initianten zu diesem Programm motiviert hat. Es muss genau angewendet und in seiner Gesamtheit respektiert werden. Vor allem aber müssen missbräuchliche Auslegungen und Vorurteile vermieden werden. Das Ziel des Reglements ist, folgendes hervorzuheben:

- die Eignung des Hundes,
- die Qualität dessen Ausbildung,
- das Können des HF,
- und vor allem die Veranlagungen des Hundes.

Das Programm besteht aus 3 Disziplinen, mit der obligatorischen Reihenfolge:

- Unterordnung
- Sprünge
- Schutzdienst

Die Reihenfolge der einzelnen Übungen innerhalb der Disziplinen wird durch die Konkurrenten vor Beginn eines jeden Wettkampfesausgelost und ist für alle die gleiche.

SCHUTZDIENSTHELFER
Erwähnt sei, dass man früher den Schutzdiensthelfer (Homme d'attaque) auch mit "Apache", "Malfaiteur" (Übeltäter), "Mannequin" (Gliederpuppe), "Paillasse" (Strohsack) und in Amerika mit "Decoy" (Köder) oder "Helper" (Helfer) bezeichnete. Jede dieser Bezeichnungen birgt in sich eine eigene Ausbildungsphilosophie und es wäre interessant weitere, verschiedene Ausdrücke wie sie in Deutschland, Spanien, Holland, Italien oder der Schweiz verwendet werden, aufzuführen. Das Wort "Homme d'attaque" wurde abgeleitet und ist eine relativ neue Bezeichnung. Verglichen mit den Jagd-, Schutz- oder Gebrauchshunden, greift der Helfer eigentlich nicht an, da er sich vielmehr verteidigen oder flüchten oder den dem Hund anvertrauten Gegenstand stehlen muss. Trotzdem der Helfer, wie im vorgegangenen Kapitel beschrieben, der Partner des Hundes und des HF'S ist, so muss er doch auch für beide ein Gegner sein, da er in erster Linie mit dem Richter arbeitet, um ihm bei der Klassierung der Hunde zu unterstützen. Verhält er sich passiv, so ist er lediglich ein sich bewegender Hampelmann, gut genug, sich beißen zu lassen. Soll er jedoch dem Richter helfen, die Qualitäten eines Hundes zu bewerten, so muss er als Gegner des Tieres fungieren. Da er aber durch seinen Anzug geschützt ist, könnte er diese Opposition übertreiben. Er könnte sich auch (absichtlich oder nicht) bei jedem Hund anders verhalten. Er hat eine schwierige Aufgabe, die er jedoch immer in sportlicher und fairer Weise lösen muss. Ohne auf die technischen Details der Arbeiten des Helfer einzugehen, hier 3 goldene Regeln, die man nicht vergessen sollte:

1.
Der Helfer ist absolut unparteiisch

2.
Er darf niemals und in keinster Weise dem Hund körperlichen Schmerz zufügen.

3.
Er soll sich so verhalten, als sei er nicht durch einen Anzug geschützt und sich mit Schnelligkeit, List, Bedrohung und Ausweichen verteidigen oder den Hund beeindrucken.

Außerdem versteht es sich von selbst, dass der Richter für die Arbeit seines Helfer verantwortlich ist und sich dieser den Anforderungen des Richters fügen muss.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. ANMELDEN
Der HF betritt den Platz auf Anweisung des Ringhelfers (Commissaire en Ring). Er begibt sich mit dem frei bei Fuß folgenden Hund, ohne Leine, Halsband oder Maulkorb an den Richtertisch und meldet sich an. Der HF teilt die Länge und Höhen der Sprünge in der zu springenden Reihenfolge mit. Er meldet dem Richter, ob er seinen Hund auf Distanz abruft oder pfeift. Er wählt einen Umschlag, in welchem die Art des ersten Angriffes in der Flucht beschrieben ist. Ohne ihn zu öffnen, gibt er ihn dem Richter, der bis unmittelbar nach dem Start des Hundes zum Angriff der einzige ist, der weiß, ob es sich um einen Angriff mit Beißen oder einen abgebrochenen Angriff handelt (Vorgehensweise siehe Beschreibung der Angriffe). Dann nimmt der HF aus einem anderen Behälter ein Stück Holz (nummeriert) für die Übung "Suchen eines Gegenstandes" und steckt es in eine seiner leeren Taschen.

2. AUFSTELLEN ZUM ÜBUNGSBEGINN (für alle Arbeiten gleich - auch Mise en place genannt)
Der HF steht und bleibt zur Verfügung des Ringhelfers, der ihn in die Nähe des Startpunktes (ca. 3 m) für jede Arbeit begleitet. Das erste Signal des Richters erlaubt das Aufstellen zum Start. Der HF hat 30 Sekunden Zeit, seinen Hund in Position zu bringen. Sind die 30 s abgelaufen, ist die Übung annulliert. Der HF hat 1 Kommando zum Aufstellen zur Verfügung ("Sitz", "Platz" oder "Steh", je nach Übung). Ein weiteres, fakultatives Kommando zum Fixieren des Hundes ist erlaubt (z. B. "Bleib"). Jegliches weitere Kommando zum Aufstellen oder Fixieren des Hundes gilt als Doppelkommando und wird mit Abzug von 1 Punkt pro Kommando bestraft. Bei mehr als 5 zusätzlichen Kommandos ist die Übung zu annullieren, selbst wenn die erlaubte Zeit von 30 s noch nicht abgelaufen ist. Sobald HF und Hund in Position sind, gibt der Richter das Signal zum Beginn der Übung und der HF gibt das entsprechende Kommando, wobei er davor den Namen des Hundes benutzen kann. Jedes nicht konforme Kommando ist zu bestrafen.

3. HÖRZEICHEN ZUM ABRUFEN AM ENDE DER ÜBUNGEN
Es gibt 2 Arten von Abrufen:

a) auf Distanz = abrufen. Das Abrufen auf Distanz kann mittels Stimme oder Pfeife erfolgen. Dies muss der HF beim Anmelden bekannt geben und während der ganzen Prüfung beibehalten. Bei Nichteinhalten erfolgt Punktabzug.

b) in der Nähe (1 m) = bei Fuß nehmen. Jedes Abrufen in der Nähe muss stimmlich erfolgen. Egal ob Stimme oder Pfeife verwendet wird, muss das jeweilige Hörzeichen kurz und zusammenhängend gegeben werden. Ist dies nicht der Fall, gilt es als Doppelkommando und wird als solches bestraft. Ein einziges Hörzeichen zum Abrufen ist erlaubt. Jedes zusätzliche Kommando ist zu bestrafen. Bei mehreren, zusätzlichen Kommandos erfolgt ein Punktabzug im "Allgemeinen Verhalten".

Desgleichen verliert der Hund , welcher 5 s nach Ende der Übung nicht ablässt (egal ob Hörzeichen zum Ablassen gegeben wurde), die 10 P für den Rückweg unter Vorbehalt eines Punkteabzuges im "Allgemeinen Verhalten". Ebenso minus 10 P (für das Ablassen), wenn der Hund nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit zurück "bei Fuß" ist. In der Kl. I ist es dem HF gestattet, seinen Hund entweder beim Ablassen abzurufen oder ihn den Helfer bewachen zu lassen. Auf jeden Fall muss er die Art und Weise dem Richter beim Anmelden mitteilen.

Allgemeines Verhalten
Wenn der Richter der Meinung ist, dass die Ausführung einer oder mehrerer Arbeiten zu wünschen übrig lässt, bestimmt er einen Punkteabzug von bis zu 10 % der erreichten Punktzahl in der jeweiligen Übung. Wenn sich ein HF vor, während oder nach seiner Prüfung nicht korrekt verhält, handelt der Richter gleichermaßen. Die Höhe des Abzuges liegt in seinem Ermessen. Während seiner Prüfung ist dem HF jegliche Intervention bei der Jury untersagt, es sei denn, um eine Verletzung des Hundes oder seiner selbst zu melden. Bei Missachtung erfolgt ein Abzug von 10 P. im "Allgemeinen Verhalten" und im Wiederholungsfalle der Ausschluss von der Prüfung. Der Punkteabzug im "Allgemeinen Verhalten" wird am Total der erreichten Punkte abgezogen. Bei einem gravierenden Zwischenfall kann der Richter den Ausschluss des Konkurrenten anordnen, sein Leistungsheft einziehen und dies seiner nationalen zuständigen Kommission mit einem begründeten Rapport mitteilen.